Um das HSG-Assessmentjahr zu bestehen, musst du mehrere Voraussetzungen gemeinsam erfüllen. Ein ausreichender Notendurchschnitt allein beantwortet die Frage deshalb nicht. Wir von Zulassungscoach empfehlen dir, zuerst den vollständigen Leistungsstand zu ordnen und erst danach zu rechnen. Damit vermeidest du, dass ein günstiger Durchschnitt einen fehlenden Nachweis verdeckt. Die für deinen Studiengang und Jahrgang geltenden Regeln führt die HSG auf ihrer Reglementseite zum Assessmentjahr zusammen.
Mit unseren Rechenbeispielen und der Kontrolltabelle zeigen wir dir, wie du Credits, gewichtete Noten, offene Nachweise und deine Verfügung systematisch liest. Der Beitrag bezieht sich auf das Assessmentjahr in Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaft und International Affairs. Ein eigener Rechenzettel kann deine Planung unterstützen; die offizielle Beurteilung deines Studienstands ergibt sich aus den maßgeblichen Regeln und Entscheidungen der Universität.
Zuerst die richtige Regelversion bestimmen
Notiere vor jeder Berechnung deinen Studienbeginn, die Studienrichtung, den laufenden Versuch und die zugeordnete Studienordnung. Besonders beim Übergang zur Ordnung O26 reicht es nicht, einen beliebigen Suchtreffer zum Assessmentjahr zu öffnen. Die HSG verlinkt die aktuelle Studienordnung mit Übergangsbestimmungen auf der Seite „Reglemente und Rechtsgrundlagen“.
Eine praktische Prüfreihenfolge lautet: Erst den persönlichen Studienabschnitt klären, dann die zugehörigen Ordnungen lesen, anschließend die einzelnen Leistungen zuordnen. Beginne nicht mit einem Ergebnis aus einem fremden Notenrechner. Du weißt sonst möglicherweise nicht, welche Regelversion, Rundung und Leistungsgruppen hinter dem Ergebnis stehen.
Auch der Begriff „Bachelor“ kann in verschiedenen Zusammenhängen verwendet werden. Das Assessmentjahr gehört zur Bachelor-Stufe, wird aber bei bestimmten Regeln von der anschließenden Bachelor-Ausbildung unterschieden. Achte deshalb auf die genaue Überschrift des Abschnitts, aus dem du eine Regel übernimmst.
Transparenz zum Quellenstand: widersprüchliche M-NCP-Angaben
Zum Quellenstand 3. September 2026 weichen die offiziellen öffentlichen Angaben voneinander ab. Die Assessment-Reglementseite nennt höchstens acht Minus-Notencreditpunkte. Die verlinkte Prüfungsordnung II.C.01, Stand 1. August 2026 enthält in Artikel 59 dagegen eine Grenze von zwölf negativen gewichteten Kreditpunkten. Die hier zugrunde gelegte englische Fassung verweist auf die verbindliche deutsche Fassung.
Wir stellen deshalb keine dieser beiden Zahlen als abschließend gültige Grenze für deinen individuellen Fall dar. Für eine belastbare Entscheidung müssen deutsche Prüfungsordnung, Studienordnung O26 beziehungsweise deine zugeordnete Ordnung und Übergangsbestimmungen zusammen geprüft werden. Frage bei einer konkreten Grenzsituation das Dean’s Advisory Office nach der für deinen Jahrgang anzuwendenden Bestimmung.
Diese Abweichung macht eine sinnvolle Studienplanung nicht unmöglich. Du kannst deinen Leistungsstand erfassen, gewichtete Durchschnittsnoten verstehen und fehlende Nachweise früh erkennen. Nur eine definitive Bestehensentscheidung aus einer ungeklärten Grenze wäre unzuverlässig. Die folgenden Rechenbeispiele verwenden daher keine behauptete aktuelle M-NCP-Zulassungsgrenze.
Credits und Noten beantworten unterschiedliche Fragen
Credits beschreiben den Umfang einer Studienleistung. Eine Note beschreibt ihre Bewertung. Bei einer gewichteten Durchschnittsnote beeinflusst eine umfangreichere benotete Leistung das Ergebnis stärker als eine kleinere. Die HSG erläutert das ECTS-System auf ihrer Seite Kurswahl und Prüfungen.
Stell dir zwei eigenständige Fragen:
- Habe ich sämtliche vorgeschriebenen Leistungen in der richtigen Zuordnung erbracht?
- Erfüllen meine Bewertungen und weiteren Nachweise die geltenden Bedingungen?
Eine Liste von Kursen beantwortet die zweite Frage nicht automatisch. Ein günstiger Durchschnitt beantwortet die erste ebenfalls nicht. Wenn eine vorgeschriebene Leistung fehlt, kannst du diese Lücke nicht allein dadurch schließen, dass du irgendwo anders eine gute Note erhalten hast.
Die offizielle Reglementübersicht nennt unter anderem 60 Credits, einen Durchschnitt von mindestens 4,00 sowie den Buchhaltungsnachweis und die erste fremdsprachliche Studienleistung. Die Bedingungen sind gemeinsam zu betrachten. Die genaue Behandlung deiner Leistungen und die oben beschriebene Grenze negativer Punkte gehören in die Prüfung der für dich gültigen Ordnung.
Einen gewichteten Durchschnitt richtig berechnen
Das folgende Beispiel ist von unserer Redaktion entwickelt. Die fiktiven Module sind keine Nachbildung des HSG-Studienplans. Alle genannten Leistungen werden in diesem Beispiel benotet und mit den angegebenen Credits gewichtet.
| Fiktive Leistung | Credits | Note | Credits × Note |
|---|---|---|---|
| Modul A | 6 | 4,50 | 27,00 |
| Modul B | 4 | 5,00 | 20,00 |
| Modul C | 5 | 3,50 | 17,50 |
| Modul D | 5 | 4,00 | 20,00 |
| Summe | 20 | — | 84,50 |
Der gewichtete Durchschnitt beträgt 84,50 / 20 = 4,225. Bei einer Rundung auf zwei Dezimalstellen ergäbe das 4,23. Die Rundung erfolgt in dieser Demonstration erst am Ende. Die vier Noten einfach zu addieren und durch vier zu teilen wäre hier falsch, weil die Leistungen unterschiedlich gewichtet sind.
Die ungewichtete Rechnung würde (4,50 + 5,00 + 3,50 + 4,00) / 4 = 4,25 ergeben. Der Unterschied ist klein, aber real. In einer Grenzsituation kann schon ein kleiner Rechenfehler deine Einschätzung verzerren.
Dieses Beispiel zeigt nur die Durchschnittsberechnung. Es sagt nicht, dass ein reales Assessmentjahr mit einem solchen Durchschnitt bestanden wäre. Dazu fehlen die vollständigen Leistungen, weitere Voraussetzungen und die individuell gültigen Bewertungsregeln.
Was eine veränderte Note im Modell bewirkt
Angenommen, Modul C im Beispiel hätte die Note 4,00 statt 3,50. Bei fünf Credits erhöht sich die gewichtete Summe um 5 × 0,50 = 2,50. Der neue Durchschnitt wäre 87,00 / 20 = 4,35. Der Unterschied beträgt somit 0,125 vor einer Rundung.
Diese Rechnung hilft dir, die Wirkung von Gewichten zu verstehen. Sie ist keine Empfehlung, einzelne Fächer nur nach ihrem rechnerischen Einfluss zu behandeln. Eine gesonderte Pflichtbedingung kann auch dann entscheidend sein, wenn eine Leistung den Durchschnitt wenig oder gar nicht verändert.
Außerdem ist eine gedachte Verbesserung keine erlaubte Wiederholung einer bereits abgelegten Prüfung. Welche Wiederholungsmöglichkeiten bestehen, ergibt sich aus dem Prüfungsrecht. Eine rechnerisch attraktive Variante ist nicht automatisch eine administrativ verfügbare Option.
Mit offenen Leistungen vorsichtig rechnen
Eine weitere eigene Modellrechnung: Du hast in einem fiktiven Programm 24 benotete Credits mit einem Durchschnitt von 4,40 abgeschlossen. Zwölf weitere benotete Credits sind offen. Welcher Durchschnitt auf den offenen Leistungen wäre rechnerisch nötig, um am Ende insgesamt 4,00 zu erreichen?
Die bisherige gewichtete Summe beträgt 24 × 4,40 = 105,60. Für insgesamt 36 Credits mit einem Durchschnitt von 4,00 wären 36 × 4,00 = 144,00 erforderlich. Es fehlen also 38,40 gewichtete Notenpunkte. Geteilt durch zwölf offene Credits ergibt das einen erforderlichen Durchschnitt von 3,20 auf diesen Leistungen.
Das Ergebnis ist mathematisch korrekt unter den ausdrücklich gewählten Annahmen. Es wäre dennoch gefährlich, daraus „3,20 reicht zum Bestehen“ zu machen. Einzelne Mindestanforderungen, negative Punkte, fehlende Nachweise oder abweichende Gewichtungen können zusätzlich relevant sein. Auch zulässige Notenstufen und Rundung beeinflussen die konkrete Anwendung.
Nutze solche Szenarien daher nur, um die Größenordnung zu verstehen und Fragen vorzubereiten. Eine Planung, die nur mit einem einzigen knappen Grenzwert funktioniert, verdient eine besonders sorgfältige Prüfung der zugrunde gelegten Regeln.
Negative Punkte nicht mit negativen Noten verwechseln
Minus-Notencreditpunkte beziehungsweise negative gewichtete Kreditpunkte sind eine gesonderte Bewertungsgröße. Sie sind nicht einfach die Anzahl ungenügender Prüfungen. Zwei Leistungen mit derselben Note können aufgrund unterschiedlicher Gewichtung verschieden ins Gewicht fallen.
Für deinen Arbeitsstand genügt zunächst, alle möglicherweise relevanten ungenügenden Bewertungen mit Credits und Bereich zu erfassen. Übernimm eine Berechnungsformel erst, wenn du sie aus der maßgeblichen Ordnung zuverlässig zugeordnet hast. Wegen des beschriebenen Quellenkonflikts nennen wir hier keinen verbindlichen Gesamtgrenzwert und bieten keine automatische Ampel „bestanden/nicht bestanden“ an.
Wenn ein fremder Rechner ein anderes Ergebnis als dein Notenauszug zeigt, überprüfe zuerst die Eingaben und die verwendete Version. Häufig entscheidend sind ein ausgelassener Kurs, eine falsche Gewichtung, ein anderer Studienabschnitt oder die Behandlung einer besonderen Leistung. Die Klärung beginnt bei den Daten, nicht bei der Frage, welcher Rechner sympathischer wirkt.
Den vollständigen Leistungsstand sichtbar machen
Erstelle eine eigene Kontrolltabelle neben dem offiziellen Notenauszug. Du veränderst damit keine offiziellen Daten; du ordnest sie für deine Planung.
| Feld | Was du einträgst |
|---|---|
| Leistung | Exakte Bezeichnung aus den offiziellen Unterlagen |
| Zuordnung | Fachbereich und geltende Studienordnung |
| Umfang | Vorgesehene Credits oder besonderer Nachweis |
| Status | Offen, angemeldet, abgelegt, Ergebnis vorhanden |
| Bewertung | Offizielle Note beziehungsweise Ergebnis |
| Klärungsbedarf | Konkrete Abweichung oder fehlende Information |
Prüfe besonders die Übergänge zwischen diesen Statusangaben. „Prüfung abgelegt“ heißt nicht „Ergebnis erfasst“. „Ergebnis vorhanden“ heißt nicht automatisch, dass die Zuordnung zur erforderlichen Leistung stimmt. „Kurs besucht“ ist wiederum keine Aussage darüber, ob der Leistungsnachweis erbracht wurde.
Gib offenen Fragen eine Priorität. Eine unklare Anmeldefrist mit unmittelbarem Termin sollte früher geklärt werden als eine allgemeine Frage zu einem möglichen späteren Major. So wird aus der Tabelle eine Handlungsgrundlage.
Kumulative Bedingungen als getrennte Prüfungen lesen
Das Wort „kumulativ“ ist praktisch wichtig: Alle einschlägigen Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Denke deshalb an mehrere nebeneinanderliegende Prüffelder, nicht an einen einzigen großen Punktetopf.
Ein eigener organisatorischer Modellfall verdeutlicht das. Person A hat einen günstigen Notendurchschnitt, aber ein geforderter Nachweis ist offen. Person B hat alle Leistungen abgelegt, kennt jedoch die Bewertung eines Bereichs noch nicht. Person C hat eine vollständige Verfügung, versteht aber eine darin genannte Rechtsfolge nicht. Die drei Personen benötigen unterschiedliche nächste Schritte: Nachweis organisieren, Ergebnis abwarten und zuordnen oder Bescheid erklären lassen.
Eine pauschale Antwort auf die Frage „Habe ich bestanden?“ würde diese Unterschiede verdecken. Je genauer du deinen Status beschreiben kannst, desto gezielter kann die zuständige Stelle antworten.
Durchfallquoten sagen wenig über deinen konkreten Stand
Eine Quote ist nur aussagekräftig, wenn klar ist, welche Gruppe und welcher Zeitraum gemeint sind. Geht es um erstmalig Eingeschriebene, tatsächlich angetretene Personen oder abgeschlossene Studienversuche? Sind Wiederholende enthalten? Bezieht sich die Zahl auf ein Fach, das gesamte Assessmentjahr oder eine bestimmte Richtung?
Wir nennen hier keine pauschale Durchfallquote, weil für eine belastbare Interpretation eine klar definierte offizielle Statistik nötig wäre. Selbst eine korrekt berechnete historische Quote wäre keine individuelle Vorhersage. Deine aktuellen Leistungen, offenen Bedingungen und geltenden Regeln sind für die nächste Entscheidung wesentlich konkreter.
Die methodische Prüfung einer Quote lässt sich einfach formulieren: Zähler, Nenner, Kohorte und Erhebungszeitpunkt müssen bekannt sein. Fehlt einer dieser Punkte, sollte die Zahl nicht zur Grundlage deiner Studienentscheidung werden.
Einen Rechenzettel vor der Verwendung selbst prüfen
Wenn du eine eigene Tabelle verwendest, kontrolliere sie zunächst mit einem kleinen Beispiel, dessen Ergebnis du von Hand kennst. Übertrage nicht sofort sämtliche Studienleistungen in eine unbekannte Vorlage. Du solltest erkennen können, wo Gewichte stehen, welche Werte in die Summe eingehen und wie der Nenner gebildet wird.
Prüfe danach drei typische Fehlerquellen. Erstens: Wird eine fehlende Note als leerer Wert oder unbemerkt als null verarbeitet? Zweitens: Wird eine Leistung doppelt erfasst, etwa einmal als Teilprüfung und zusätzlich als zusammengefasste Modulnote? Drittens: Werden Credits aus einer anders behandelten Nachweisleistung versehentlich in die Durchschnittsberechnung einbezogen?
Diese Fragen lassen sich nicht allein durch eine schön formatierte Ergebnisspalte beantworten. Schau dir die zugrunde liegenden Daten an. Wenn du eine Formel nicht erklären kannst, verwende ihr Ergebnis zunächst nur als ungeprüfte Anzeige und kläre die Berechnung.
Ein weiterer eigener Kontrollfall: Zwei fiktive Leistungen haben jeweils fünf Credits und die Noten 4,00 und 5,00. Der gewichtete Durchschnitt beträgt 4,50. Erhöhst du nur das Gewicht der ersten Leistung auf zehn Credits, beträgt er (10 × 4,00 + 5 × 5,00) / 15 = 65 / 15, also ungefähr 4,33. Wenn deine Tabelle weiterhin 4,50 zeigt, verarbeitet sie die Gewichtung nicht wie vorgesehen.
Eine Datenkorrektur von einer Bewertungsfrage unterscheiden
Angenommen, ein Kurs ist in deinem persönlichen Arbeitsblatt mit vier Credits eingetragen, im offiziellen Auszug aber mit sechs. Zunächst handelt es sich um einen Fehler in deiner eigenen Datengrundlage. Korrigiere ihn und berechne das Szenario neu, bevor du eine Abweichung beim offiziellen Ergebnis vermutest.
Anders liegt es, wenn eine von dir erwartete Leistung im offiziellen Auszug fehlt. Dann brauchst du eine sachliche Statusklärung: Welche Leistung meinst du, wann wurde sie erbracht, und welche Unterlage bestätigt dies? Die Frage, ob eine vorhandene Bewertung inhaltlich richtig ist, wäre wiederum ein anderer Vorgang. Zuständigkeiten und mögliche Fristen können sich unterscheiden.
Diese Trennung macht dein Anliegen weder schwächer noch weniger wichtig. Sie hilft, die richtige Frage an die richtige Stelle zu richten. Eine genaue Beschreibung verhindert außerdem, dass eine allgemeine Beratung zur Studienplanung mit einem formalen Anliegen verwechselt wird.
Unsicherheit im eigenen Plan ausdrücklich kennzeichnen
Eine offene Bewertung sollte in deinem Plan offen bleiben. Du kannst verschiedene Szenarien rechnen, solltest aber keines davon als bereits erreichtes Ergebnis abspeichern. Verwende beispielsweise eine separate Spalte für angenommene Noten und eine andere für bestätigte Werte.
Notiere zu jedem Szenario die Bedingungen: Welche Leistungen fehlen noch? Welche Gewichtung wurde verwendet? Welche zusätzlichen Voraussetzungen wurden noch nicht geprüft? So bleibt nachvollziehbar, warum sich eine Prognose später verändert. Der Nutzen eines Rechenmodells liegt gerade darin, seine Annahmen sichtbar zu machen, nicht darin, Unsicherheit hinter einer einzelnen Dezimalzahl zu verstecken.
Eine Beratung zu Grenzfällen vorbereiten
Stelle der Beratung deinen Studienbeginn, deine Ordnung, den Versuch und den vollständigen Leistungsstand zur Verfügung. Nenne die genaue Frage. Beispiele sind: „Welche Regel zu negativen Punkten gilt für meine Ordnung?“ oder „Wie wird diese Leistung im Übergang zur O26 zugeordnet?“
Trenne Tatsachen und Vermutungen. Tatsache ist etwa die Note in deinem offiziellen Auszug. Vermutung ist deine eigene Schlussfolgerung aus einem Rechner. Wenn du beides kennzeichnest, lässt sich die Ursache einer Abweichung schneller finden.
Frage bei einem Bescheid außerdem, welche weiteren Schritte und Fristen daraus folgen. Für Rechtsbehelfe oder individuelle Ausnahmen solltest du die konkrete Rechtsmittelbelehrung und zuständige Beratung beachten, statt Fristen aus einem allgemeinen Artikel abzuleiten. Eine für alle Fälle gültige Einspruchsfrist geben wir dir deshalb nicht vor.
Vom Prüfen wieder ins Lernen kommen
Wenn die Regeln geklärt sind, kehre zu den Aufgaben zurück, die du beeinflussen kannst. Ordne fachliche Lücken, offene Nachweise und organisatorische Termine getrennt. Eine schlechte Rechnung wird nicht durch häufigeres Kontrollieren des Portals besser; eine verpasste Anmeldung wird nicht durch zusätzliche Übungsaufgaben erledigt.
Für fachliche Arbeit hilft unser Lernplan fürs Assessmentjahr. Den besonderen Buchhaltungsnachweis solltest du separat berücksichtigen. Falls eine Verfügung ein Nichtbestehen feststellt, erläutert unser Beitrag Wiederholung und nächste Schritte, wie du die weitere Klärung strukturieren kannst.
Bewahre auch die Antwort auf eine Versionsfrage bei deinem Notenauszug auf. Dann kannst du eine spätere eigene Rechnung an derselben bestätigten Grundlage ausrichten und musst den Regelstand nicht bei jeder neuen Bewertung erneut aus verschiedenen Quellen rekonstruieren.
Mit unseren Ratgebern geben wir dir Orientierung für den Weg von der Bewerbung ins Studium. Unsere Vorbereitungsangebote für den HSG-Zulassungstest richten sich an Bewerbende vor dem Auswahlverfahren; sie sind kein Vorbereitungskurs auf Prüfungen im Assessmentjahr.



